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Überblick

Unter Sozialrecht versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch die gesetzlichen Vorschriften, die die Unterstützung vom Menschen in bestimmten Lebenssituationen regeln. Diese Lebenssituationen sind im Wesentlichen Alter, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung, nicht ausreichendes Einkommen, Pflegebedürftigkeit, Ausbildung, Kinder, Tod. Daran knüpfen die Leistungen des Staates bzw der Sozialleistungsträger an und regeln die Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsansprüche. 



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